Ehebestandszeit
EuGH-Entscheidung macht Pläne der Bundesregierung zunichte
Verschlechterungen der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen für türkische Arbeitnehmer sind rechtswidrig, entschied das Europäische Gerichtshof. Damit verstößt die nicht nur die geplante Verlängerung der Ehebestandszeit gegen das Assoziationsrecht zwischen der EU und der Türkei.
Montag, 13.12.2010, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 17.12.2010, 1:25 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Wer nicht hören will, muss fühlen, müssen sich die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gedacht haben, als sie einen weiteren Hammer auf die Ausländerpolitik fallen ließen. Mit Urteil vom 9. Dezember 2010 schoben sie unter anderem dem Vorhaben der Bundesregierung, die Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahren zu erhöhen, einen Riegel vor.
Konkret ging es um die Auslegung der so genannten „Standstill-Klausel“ im Assoziationsrecht zwischen der EU und der Türkei. Es besagt, dass nach dessen Inkrafttreten im Jahre 1980 die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen für türkische Arbeitnehmer nicht verschlechtert werden dürfen. Und nicht nur das, der EuGH stellte nun klar, dass diese Klausel dynamisch auszulegen ist.
Das Assoziationsabkommen soll die schrittweise Herstel- lung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Aufhebung der Beschränkung- en der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungs- verkehrs eine beständige und ausgewogene Verstärkung der Handels‑ und Wirtschafts- beziehungen zwischen den Vertragsparteien, u. a. im Bereich der Arbeitskräfte, zu fördern, um die Lebenshaltung des türkischen Volkes zu bessern und später den Beitritt der Republik Türkei zur Gemeinschaft zu erleichtern. Das Abkommen wurde am 12. September 1963 in Ankara von der Türkei und den Mitgliedstaaten der EWG und der Gemeinschaft unterzeichnet.
Dynamische Auslegung der Stillstand-Klausel
So gelte das Verschlechterungsverbot nicht nur im Vergleich zur Rechtslage im Jahre 1980, sondern auch in Bezug auf nachträgliche Begünstigungen. Wurde eine ausländerrechtliche Bestimmung nach Inkrafttreten der „Standstill-Klausel“ zugunsten türkischer Arbeitnehmer geändert, so stelle deren nachträgliche Verschärfung eine neue Beschränkung im Sinne dieser Vorschrift dar. Dies gelte selbst dann, wenn der Rechtszustand sich gegenüber der 1980-Rechtlage nicht verschlechtert.
Im vorliegenden Fall ging es um die Ehebestandszeit in den Niederlanden. 1980 galt dort eine Mindestehebestandszeit von drei Jahren. Diese Wartezeit wurde 1982 auf ein Jahr verkürzt und 2001 wieder auf drei Jahre verlängert. So nicht, entschieden nun die EuGH-Richter. Die Begünstigung aus dem Jahre 1982 gelte laut Assoziationsrecht nach wie vor.
Weitreichende Wirkung
Und weil es hierbei um ein Abkommen zwischen der EU und Türkei handelt, entfaltet sie auch Wirkung für Deutschland. „Durch diese Entscheidung wird ein Günstigkeitsvergleich mit den Regelungen des AuslG 1965 und 1990 erforderlich“, so der renommierte Ausländerrechtler Dr. Klaus Dienelt, der das Fachportal migrationsrecht.net betreibt. Dies gelte nicht nur für die Ehebestandszeit, sondern auch für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Nachzugsvoraussetzungen für Familienangehörigen.
Angesichts dieser Tragweite bleibt nun abzuwarten, ob und welche Konsequenzen Deutschland aus dieser Entscheidung ziehen wird. In der Vergangenheit zeigte man sich äußerst zurückhaltend, was die Umsetzung des Assoziationsrechts angeht. Die nun unmissverständliche Klarstellung des EuGH dürfte allerdings keine allzugroßen Ausweichmanöver mehr zulassen. Zumindest der umstrittene Plan zur Erhöhung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahren dürfte sich erledigt haben.
Ehebestandszeit: Ein Ausländer muss mindestens zwei – künftig drei – Jahre im Bundesgebiet mit dem Ehepartner eine eheliche Lebensgemeinschaft führen, um ein von ihm unabhängiges Aufenthaltsrecht zu erlangen. Wird die eheliche Lebensgemeinschaft vor Ablauf der Ehebestandszeit aufgehoben, muss der Ehepartner wieder ausreisen.
Verschärfung ist ein Skandal
„Die Bundesregierung muss ihr Gesetzesvorhaben stoppen, wenn schon nicht aus Interesse an den betroffenen Frauen, dann eben aus europarechtlichen Gründen“, so die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sevim Dagdelen. Die Erhöhung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre sei ein Skandal. „Denn Frauen in Gewaltverhältnissen oder auch Zwangsehen müssen so aus Angst vor einer Abschiebung ein Jahr länger ausharren“, so die Linkspolitikerin. Vielmehr werde das Thema Zwangsheirat und Scheinehe erneut für eine ausgrenzende Politik instrumentalisiert.
Die Bundesregierung begründet die geplante Verschärfung mit einer angeblichen „Erhöhung der Scheineheverdachtsfälle“ seit dem Jahr 2000. Doch auf eine schriftliche Frage von Dagdelen musste sie zugeben, dass die Zahl der Tatverdächtigen wegen Scheinehenverdachts massiv zurückgehen. Im Jahr 2009 waren die Fälle mit 1.698 Personen nicht einmal mehr ein Drittel so hoch wie im Jahr 2000. (es) Recht
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migrationsrecht.net.
Ich bin erstaunt das ich trotz intensiver Nutzung des Internets, diese Seite nicht kannte. Bitte mehr Werbung dafür. ;-)
Mal schauen wie die Bundesregierung darauf reagiert.. bzw. wie sie es interpretiert… EuGH-Entscheidungen werden doch so ausgelegt, wie es passt oder nicht…??!!
Wat nich passt, wird halt passend gemacht…
Unsere Politiker nehmen täglich das Wort Europa in den Mund. Kein Wunder auch, schließlich will Deutschland sich als Wirtschaftsmotor Europas profilieren.
Nur bei Entscheidungen vom EuGH insbesondere wenn es um soziale Belange des Volkes oder noch schlimmer, wenn es um Belange der Migranten in unserer Gesellschaft angeht, möchte man zu gerne sein eigenes Süppchen kochen.
Ghostrider
Rassismus ist die extremste Form von Intoleranz!
Nun ist Schluß mit dem Staatsunrecht in Deutschland!
Der deutsche Innenminister Lothar de Maiziere wird endlich gezwungen das türkische Recht auch in der Bundesrepublik anzuwenden. Schluß mit staatlicher Diskriminierung des fleißigen türkischen Mitbürgers. Auch Deutschland muß endlich einsehen, es kann den Islam nicht mehr kleinhalten und die Dreijahresfrist, gegen die türkische Regierung aufhalten!
Auch die Scheineheverdachtsfälle, laut der türkischen Ministerin Sevim Dagdelen, hat es nie gegeben. Diese wurden von islamophoben deutschen Parlamentariern erfunden um die Bildung der türkischen Schüler zu unterbinden. Das wird sich die türkische Bevölkerung nicht mehr bieten lassen, das fremdenfeindliche deutsche Volk wird bestraft und arm.
Die Brüsseler EUdSSR ist aus vielen guten Gründen bei den Völkern Europas untendurch. „Unsere Politiker“ ??? Lächerlich! Eine Regierung die ganz offensichtlich Elemente des Hochverrats und des Eidbruchs, ( nämlich dem Wohl des Volkes zu dienen ), zeigt, verliert in weiten Teilen des Volkes ihre Legitrimität. Was für Wörter diese Typen in den Mund nehmen, ist den Spatzen gepfiffen.
@Hop Singh,
Wie hätten sie es denn gern? Back to the Routes, haltet einfach die Klappe und fordert keine Rechte ein? Rechte nur für die Europäer und Deutsche, sorry Biodeutsche oder geht es wieder mal nur um Muslime?
Mann,Hop Singh, o Mann, oMann ! Ihr Beitrag ist in hohem Grad bemerkenswert. Er wird so manchen verschnarchten Deutschen zum Nachdenken bringen. Vielen Dank für die Steilvorlage. Wie lautet die Parole der „Hürryet“ ? Ja, wenn das so ist !
Ja,bogo, traurige Tatsache ist : Es geht im Grunde immer und immer wieder mal um Muslime. Kaum um Rass- Fasch-Antisemitismus. Auch nicht um Islamphobie, sondern um eine durch den Verstand begründete Ablehnung der koranischen Grundannahmen, des koranischen Totalitarianismus und des Rattenschwanzes an Konsequenzen und Folgen die daraus herrühren. Gott ist der Größte. Das bestreitet kein Mensch mit Herz, Hirn und mit Lebenslust. Aber nicht ALLEIN in der arabischen Version, sagt meergans.
@ Hop Singh: Seit wann ist den Frau Dagdelen türkisch? Sie sitzt doch im deutschen Bundestag…
@MoBo
Er lebt halt schon im Großtürkischen Reich. Tja, Ultranationalismus vernebelt die Wahrnehmung und macht das Wunschdenken zur Realität..